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Allgemeine Reisebedingungen... 1. Anmeldung, Reisebestätigung Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reisenveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann mündlich oder fernmündlich geschehen. Für uns wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und der Preis schriftlich bestätigen. Die schriftliche Bestätigung erhalten Sie nach der Buchung. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in den Anmeldungen aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. 2. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt
30 Tage vor Reiseantritt per Rechnung. 3. Leistung und Preis Welche Leistung vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung im Prospekt und aus den Angaben in der Reiseanmeldung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleitungen oder Preise von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Abschluss notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die Änderungen oder Abweichungen erheblich sind, verpflichten wir uns, Sie unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Sitzplätze werden bei Abschluss des Reisevertrages gebucht. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, um eine optimale Busauslastung zu garantieren, kurzfristige Veränderungen vorzunehmen. Bei Pendel und Tagesfahrten erfolgt generell keine Sitzplatzvergabe bei Vertragsabschluss. 4. Beförderung Die Reisen werden mit modernen Reisebussen durchgeführt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, aus technischen Gründen Ersatz zu stellen. 5. Gepäckbeförderung 1 Koffer und 1 Handgepäck pro Fahrgast kann kostenlos mitgeführt werden. Für Reisen mit Zwischenübernachtungen empfehlen wir, ein kleines Handgepäck mitzuführen. Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung, Verwechslung und bei Diebstahl ausserhalb der reinen Busbeförderung. Die vertragliche Haftung für beförderte Sachen ist auf 500 Franken je Reiseteilnehmer beschränkt. Schmuck, Geld und Fotoausrüstung sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. 6. Unterkunft und Verpflegung Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Sollten Sie entgegen unseren Erwartung nicht mit der Unterbringung zufrieden sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unseren Fahrer. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier, eigenmächtiger Zimmerwechsel ist nicht gestattet. 7. Programmleistungen Die Programmleistungen entnehmen Sie bitte den ausgeschriebenen Programm. Programmänderungen, vor allem solche, die Verkehrstechnisch bedingt sind, müssen wir uns vorbehalten. Auch können entsprechende Fahr- oder Anschlussverbindungen eine kurzfristige Umstellung des Zeit- und Reiseablaufes erforderlich machen. Betrachten Sie bitte die ausgeschriebenen Programmpunkte als unsere geplanten Besichtigungen. Oft werden Museen, Kirchen, Klöster o. ä. Kurzfristig und ohne Informationen an uns, wegen Restaurierung, Untersuchungen etc. vorübergehend geschlossen. 8. Rücktritt oder Umbuchungen durch Kunden Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt:
bis 30 Tage vor
Reisebeginn Fr. 20.- Bei Nichtantritt der Reise am Abreisetag 100% des Reisepreises. Für den Rücktritt bei Tagesfahrten erheben wir Rücktrittsgebühren in Höhe von Fr. 5.00 pro Person. Bei Nichtantritt der Reise am Abreisetag entstehen ebenfalls Gebühren in Höhe von 100%. Eintrittskarten für Musicals sind bei Vertragsabschluss verbindlich zu buchen. Sie können nicht zurückerstattet werden. Ersatzpersonen: Bis zum Reisebeginn können Sie sich zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen, vorausgesetzt diese Person entspricht den besonderen Erfordernissen dieser Reise. Über diesen Wechsel ist der Reiseveranstalter in jedem fall zu informieren. Er kann dem Wechsel des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 9. Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann in den folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:
10. Haftung des Reiseveranstalters Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes:
11. Pass / Visa, Zoll / Devisen / Gesundheitsbestimmungen Jeder Reisenden ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. 12. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretender Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind besonders verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich bei Urlaubsreisen der örtlichen Reiseleitung, bei Rundreisen, dem Reiseleiter oder Fahrer zur Kenntnis zu bringen und sich diese schriftlich bestätigen zu lassen. Reiseleiter bzw. Fahrer sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist ein örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und / oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. 13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur der Frist verhindert worden sind. Alle Ansprüche aus diesem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden soll. 14. Reiseversicherung Grundsätzlich empfehlen wir den Abschluss von Rücktrittskosten-, Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherungen. Diese Versicherung erhalten Sie einzeln nach Ihren Wünschen oder zusammen als Paket. Wir beraten Sie gerne! 15. Allgemeines Jeder Reiseteilnehmer hat selbst für die folgen aufzukommen, die sich durch Nichtbeachtung bzw. durch zu spätes Eintreffen zur angesetzten Reisezeit ergeben. Sollte eine Bestimmung dieses Reisevertrages ungültig werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. 16. EG - Vorbehalt / Preise Wir behalten uns vor, Nachträglich preisliche und rechtliche Änderungen der Reisebedingen vorzunehmen, sofern wir von gesetzlicher Seite dazu veranlasst werden. 17. Auflösung des Reservierungsvertrages Geltendem Reiserecht entsprechend, besteht für jedes Hotel die Möglichkeit einen Reservierungsvertrag aufzulösen, wenn gleichwertiger Ersatz ( Hotel gleicher Kategorie und Ausstattung ) angeboten wird. Sollte ein von uns gebuchtes Hotel von diesem Recht einmal Gebrauch machen, können wir dafür nicht haften und es entsteht kein Anspruch auf Erstattung. 18. Musical und Theaterkarten Die aufgeführten Stornogebühren ( siehe Nr.8 ) gelten nicht für Musical oder Theaterkarten. Diese werden bei Stornierungen nicht erstattet. 19. Programmänderungen Änderungen der jeweiligen Tagesprogramme und Ausflüge behalten wir uns vor. Horboden - Diemtigtal im Oktober 2008 |
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